Pressemitteilung des “World Heritage Watch” zur Stellungnahme der Stadt Goslar
Berlin, 5. April 2024
Zur Auseinandersetzung um das Projekt Kaiserpfalzquartier in Goslar und die heutige Stellungnahme der Stadt erklärt World Heritage Watch:
In unserer Presseerklärung vom 3. April haben wir uns sachlich zu drei Punkten geäußert und unserer Verwunderung darüber Ausdruck gegeben, dass diese nicht von der Jury der Architektenwettbewerbe berücksichtigt wurden. Die Kommunikation mit dem UNESCO-Welterbezentrum und seiner Beraterorganisation ICOMOS International war nicht Gegenstand unserer Presserklärung. Auf unsere Argumente ist bisher die Stadt in der Sache nicht eingegangen, sondern hat nur zur Rechtfertigung der Entscheidung der Jury angeführt, dass diese ja von der UNESCO bzw. ICOMOS gutgeheißen worden sei.
Tatsache ist, dass im Wettbewerb für das Kaiserpfalzquartier die wirtschaftlichen Anforderungen (sprich: die Renditeerwartungen) des Investors zur Vorgabe gemacht worden sind, während die Belange des Denkmalschutzes demgegenüber nachrangig gewertet wurden. Mit Berufung auf diese Vorgabe wurde z.B. die von 5.500 m² im Jahr 2016 auf 7.200 m² im Jahr 2018 für das Hotel vergrößerte Baufläche hingenommen und gegenüber der UNESCO vertreten, die diese Vergrößerung hinterfragt hatte. Mit der Akzeptanz der mit der Rentabilität des Hotels begründeten Anforderungen des Investors als Vorgabe für den Wettbewerb hat sich die Stadt auch für die Zukunft in dessen Hände begeben, denn es ist angesichts rasanter Kostensteigerungen im Baugewerbe nicht unwahrscheinlich, dass sich dessen Berechnungen ein weiteres Mal ändern und dann Forderungen nach einer weiteren Vergrößerung der Baufläche erhoben werden, die Grenzen des von ICOMOS tolerierbaren überschreiten werden. Dann würde das ganze Projekt plötzlich auf der Kippe stehen.
Tatsache ist ferner, dass die Stadt ihre Mitteilungspflicht nach §172 der Durchführungsbestimmungen der Welterbekonvention verletzt hat, nach dem sie die UNESCO zum frühestmöglichen Zeitpunkt – d.h. vor Beginn des Wettbewerbs und nicht erst 2020, nachdem er entschieden war – die Planungen, d.h. die Wettbewerbsunterlagen, hätte vorlegen müssen. Es ist sehr schwer erklärlich, warum dies nicht geschehen ist, wo die Stadt doch eine Welterbebeauftragte beschäftigt. Danach konnte die UNESCO nur noch auf die bereits geschaffenen Fakten reagieren.
Die Stadt beruft sich auf ein Schreiben der UNESCO vom November 2022, in dem ICOMOS International die Entscheidung der Stadt Goslar, das Gebiet der Kasernengebäude und den Parkplatz neu zu gestalten, begrüßt und klarstellt „dass das geplante Projekt "KaiserpfalzQuartier" innerhalb der Grenzen der "Historischen Altstadt Goslar" eine Aufwertung des derzeit mit gewöhnlicher Bebauung des 20. Jahrhunderts belegten Areals darstellt und seine Umsetzung daher keine erhebliche Beeinträchtigung der Integrität und Authentizität des Welterbes mit sich bringt". Wenn dieses Schreiben tatsächlich insgesamt so positiv ausgefallen ist wie behauptet, hätte die Stadt mit einer frühzeitigen Veröffentlichung viele Unklarheiten vermeiden und ihrer Sache einen großen Dienst erweisen können. Auf unsere Anfrage nach Zusendung dieses Schreibens – an dessen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Bürgerentscheid ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht – teilte uns die Stadt aber mit: „Grundsätzlich wird institutioneller Schriftwechsel, wie der in Rede stehende, …, weder veröffentlicht noch etwaigen Privatpersonen zur Verfügung gestellt.“ Damit bleiben Zweifel bestehen, ob die Öffentlichkeit alles weiß, was sie wissen sollte.
In der Summe ergibt sich für uns damit weiterhin die Forderung nach einem Neustart des Projekts, in dem in der direkten Umgebung eines Denkmals von herausragender internationaler Bedeutung den Belangen des Denkmalschutzes in jeder Hinsicht Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen gegeben, die von der Welterbekonvention vorgegebenen Prozeduren strikt eingehalten und gegenüber der Öffentlichkeit jederzeit volle Transparenz gewahrt werden.
Stephan Dömpke